WBS Wohnungen in Hessen
Jetzt auf eine günstige Wohnung in Hessen bewerben. Wir zeigen dir die besten Mietangebote. Wohnungen mit Wohnberechtigungsschein (WBS), Sozialwohnungen und günstige Mietwohnungen.
Sozialwohnungen in Hessen
Mit einem Wohnberechtigungsschein in Hessen kannst du einer der vielen Sozialwohnungen anmieten. Der Wohnberechtigungsschein ist die amtliche Bestätigung, dass du die einkommensorientierten Voraussetzungen für eine geförderte Sozialwohnung erfüllst. Deswegen werden die staatlich geförderten Sozialwohnungen auch WBS Wohnungen genannt. Wohnungen mit WBS erkennst du an dem Zusatz in der Beschreibung “WBS” oder “WBS erforderlich” im Anzeigentext von Mietwohnungen. Solche Wohnungen sind dann ausschließlich für Personen mit einem Wohnberechtigungsschein reserviert.
Einen Wohnberechtigungsschein kannst du bekommen, wenn du die Einkommensgrenzen nicht überschreitet. Auf www.wbs-rechner.de kannst du prüfen, ob du grundsätzlich die Voraussetzungen für eine staatlich geförderte und damit günstige Mietwohnung erfüllst.
Ein Wohnberechtigungsschein, der dir von einem Wohnamt innerhalb von Hessen ausgestellt wurde, gilt für das ganze Bundesland Hessen. Das bedeutet, wenn du einen Wohnberechtigungsschein in Frankfurt ausgestellt bekommen hast, dann kannst du auch eine Sozialwohnung in Kassel anmieten. Die Wahl deines Wohnortes kannst du somit dann frei innerhalb des Bundeslandes Hessen wählen. Falls du dich für eine WBS Wohnung in Frankfurt am Main interessierst, dann findest du bei uns die passenden Mietwohnungen.
Weitere Fragen zum Wohnberechtigungsschein in Hessen? Hier geht es zum Ratgeber für einen Wohnberechtigungsschein.
Wohnungsgröße
Mit einem Wohnberechtigungsschein kannst du Wohnungen bis zu einer maximalen Größe in Hessen anmieten. Die Wohnungsgröße richtet sich nach der Anzahl der Personen im Haushalt. Du kannst die maximal zulässige Wohnungsgröße in Absprache mit dem Wohnamt geringfügig überschreiten.
Ein Tipp für junge Paare: Wenn du bereits schwanger bist, dann könnt ihr bereits eine größere Wohnung vor der Geburt des Kindes beantragen.
Personenanzahl | Wohnungsgröße | mit zulässiger Überschreitung (5 m²) | passende Wohnungen |
---|---|---|---|
Alleinstehende | 50 m² | 55 m² | 1-Zimmer (*) |
2-Personen | 65 m² | 70 m² | 2-Zimmer (*) |
3-Personen | 80 m² | 85 m² | 3-Zimmer (*) |
4-Personen | 95 m² | 100 m² | 4-Zimmer (*) |
5-Personen | 110 m² | 115 m² | 5-Zimmer (*) |
jede weitere Person | +15 m² | 20 m² |
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