WBS Wohnungen in Baden-Württemberg
Jetzt auf eine günstige Wohnung in Baden-Württemberg bewerben. Wir zeigen dir die besten Mietangebote in BW. Wohnungen mit Wohnberechtigungsschein (WBS), Sozialwohnungen und günstige Mietwohnungen.
Sozialwohnungen in Baden-Württemberg
Mit einem Wohnberechtigungsschein in Baden-Württemberg kannst du einer der vielen Sozialwohnungen anmieten. Der Wohnberechtigungsschein ist ein Papier mit dem du nachweisen kannst, dass du die Voraussetzungen für eine Sozialwohnungen erfüllst. Weil der Wohnberechtigungsschein (kurz WBS) die Eintrittskarte eine Sozialwohnung ist, werden die geförderten Wohnungen auch als WBS Wohnungen bezeichnet. Sozialwohnungen auf dem freien Immobilienmarkt erkennst du an dem Zusatz “WBS” oder WBS erforderlich” im Exposé von Mietangeboten. Wohnungen mit Wohnberechtigungsschein sind günstig und deshalb auch begehrt.
Vor allem Neubauwohnungen in begehrten Wohnlagen sind meist sehr schnell vergriffen, obwohl diese nur für eine begrenzte Anzahl an einkommensschwachen Haushalten vorgesehen sind. Deine Chancen auf eine geförderte Sozialwohnung kannst du mit einer aussagekräftigen Wohnungsbewerbung erhöhen.
Damit du einen Wohnberechtigungsschein erhalten kannst, musst du die Einkommensgrenzen einhalten. Auf www.wbs-rechner.de kannst du prüfen, ob du die Voraussetzungen für eine staatlich geförderte Wohnung mit dem Wohnberechtigungsschein erfüllst.
Wenn dir ein Wohnberechtigungsschein in Baden-Württemberg ausgestellt wurde, dann kannst du im ganzen Bundesland eine Sozialwohnung anmieten. Besondere Voraussetzungen und Einkommensgrenzen gelten in Stuttgart. Alles über den WBS in Stuttgart kannst du hier nachlesen. Der Schein gilt für die Dauer von einem Jahr und kann nach dem Ablauf der Gültigkeit auch wieder erneut beantragt werden.
Weitere Fragen zum Wohnberechtigungsschein in Baden-Württemberg? Hier geht es zum Ratgeber für einen Wohnberechtigungsschein in Baden-Württemberg.
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Wohnungsgröße
Mit einem Wohnberechtigungsschein kannst du folgende Wohnungsgrößen in Baden-Württemberg anmieten. Aber auch eine geringfügige Überschreitung der maximale Wohnungsgröße wird in der Regel von den Behörden geduldet.
Ein Tipp für junge Paare: Wenn ihr ein Kind erwartet, dann könnt ihr bereits ein zusätzliches Zimmer auch schon vor der Geburt des Kindes beantragen.
Personenanzahl | Wohnungsgröße | mit zulässiger Überschreitung (5 m²) | passende Wohnungen |
---|---|---|---|
Alleinstehende | 50 m² | 55 m² | 1-Zimmer (*) |
2-Personen | 65 m² | 70 m² | 2-Zimmer (*) |
3-Personen | 80 m² | 85 m² | 3-Zimmer (*) |
4-Personen | 95 m² | 100 m² | 4-Zimmer (*) |
5-Personen | 110 m² | 115 m² | 5-Zimmer (*) |
jede weitere Person | +15 m² | 20 m² |
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